
Wirtschaftslexikon
Der BVG-Zinssatz

Daniel Kalt, UBS-Chefökonom Schweiz.
Die jüngst vom Bundesrat bekannt gegebene Senkung des BVG-Zinssatzes von 1,25 % auf 1,0 % ist vor allem für jüngere Pensionskassenversicherte keine gute Nachricht. Mit dem BVG-Zinssatz wird das in einer Pensionskasse einbezahlte Sparkapital verzinst. Dass diese Verzinsung erneut gesenkt wird, ist eine Folge der extrem tiefen bis negativen Zinsen am Anleihenmarkt. Diese dürften noch länger auf diesem Niveau verharren. Damit fällt in der Pensionskasse der neben Lohnprozenten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer dritte Beitragszahler – der Zinseszinseffekt – fast ganz weg. Wie dramatisch der Effekt ist, zeigt ein Vergleich mit den 80er- und 90er-Jahren. Damals lag der BVG-Zins noch bei 4 %. Ein Sparkapital von 100 000 Franken, das über 30 Jahre mit 4 % verzinst wird, erhöht sich aufgrund der Verzinsung auf 324 000 Franken; bei einer Verzinsung von 1 % aber nur auf 135 000 Franken. Pensionskassen werden in diesem Umfeld und wegen der steigenden Lebenserwartung zunehmend Mühe haben, genügende Renditen zu erzielen, um versprochene Rentenleistungen zu erbringen. Umso wichtiger ist es, dass die derzeit diskutierte Reform der Altersvorsorge gelingt.